Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und ist damit die Grundlage für nahezu alles, was beim Mieten, Kaufen und Vererben von Immobilien gilt.
Das BGB gliedert sich in fünf Bücher:
- Allgemeiner Teil (§§ 1–240): Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte, Fristen, Verjährung
- Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241–853): Vertragsrecht, darunter Kaufvertrag, Mietvertrag und Werkvertrag
- Sachenrecht (§§ 854–1296): Besitz, Eigentum, Rechte an Grundstücken – etwa Grundschuld und Hypothek
- Familienrecht (§§ 1297–1921)
- Erbrecht (§§ 1922–2385)
Für Immobilien sind vor allem das zweite und dritte Buch wichtig. Im Schuldrecht steht das gesamte Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) – von den Pflichten des Vermieters über Mieterhöhungen bis zur Kündigung. Das Sachenrecht regelt, wie Eigentum an einem Grundstück entsteht und übertragen wird: Dafür braucht es die notarielle Auflassung (§ 925 BGB) und die Eintragung ins Grundbuch.
Hinweis: Der Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfragen hilft ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht weiter.
