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Courtage

Kurz erklärt

Courtage ist ein anderes Wort für die Provision des Maklers — die Begriffe bedeuten dasselbe.

Courtage ist ein anderes Wort für die Provision des Maklers — die Begriffe bedeuten dasselbe. Der Ausdruck stammt aus dem Börsenhandel und ist im Immobilienbereich vor allem in Norddeutschland gebräuchlich.

Wie jede Maklervergütung ist die Courtage erfolgsabhängig: Sie entsteht erst, wenn durch die Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Bloße Bemühungen, Besichtigungen oder Exposés begründen keinen Anspruch.

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher liegt sie üblicherweise bei 3 bis 7 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer und wird seit dem 23. Dezember 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (§§ 656a–656d BGB). Bei der Vermietung von Wohnraum gilt seit 2015 das Bestellerprinzip; die Grenze liegt bei zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer (§§ 2, 3 WoVermRG).

Die Höhe gehört vor der ersten Besichtigung geklärt und gehört in den Vertrag — beim Kauf von Wohnimmobilien schreibt § 656a BGB dafür ohnehin die Textform vor. Wer die Verteilung anders vereinbart, als das Gesetz sie vorsieht, vereinbart nichts: Solche Abreden sind unwirksam.

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