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degressive Abschreibung

Kurz erklärt

Die degressive Abschreibung setzt jedes Jahr einen festen Prozentsatz vom Restwert an — nicht von den ursprünglichen Anschaffungskosten.

Die degressive Abschreibung setzt jedes Jahr einen festen Prozentsatz vom Restwert an — nicht von den ursprünglichen Anschaffungskosten. Die Beträge fallen dadurch von Jahr zu Jahr, und der Steuervorteil liegt in den ersten Jahren. Das Gegenstück ist die lineare Abschreibung mit gleichbleibenden Beträgen.

Der Gedanke dahinter: Viele Wirtschaftsgüter verlieren am Anfang am meisten an Wert. Die degressive Abschreibung bildet das ab — und verschafft dem Investor früh Liquidität, weil die Steuerlast in den teuren Anfangsjahren sinkt.

Im Immobilienbereich ist sie ein Sonderfall, kein Regelfall:

  • Wohngebäude: seit 2024 wieder möglich mit 5 % vom Restwert, wenn der Bau zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 begonnen wurde (§ 7 Abs. 5a EStG) — siehe degressive Gebäudeabschreibung.
  • Bewegliche Wirtschaftsgüter (Einbauküche, Betriebsausstattung): nach § 7 Abs. 2 EStG, mit über die Jahre wechselnden Sätzen und Befristungen.
  • Grundstücke: nie — sie nutzen sich nicht ab.

Weil der Gesetzgeber die degressive Abschreibung immer wieder als Konjunkturinstrument ein- und ausschaltet, gehört vor jeder Entscheidung der aktuelle Stand geprüft. Sie war bei Gebäuden ab 2006 fast zwei Jahrzehnte lang nicht verfügbar.

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