Der Begriff Erstbezug bezeichnet den ersten Wohnungsbesuch einer Immobilie nach ihrer Fertigstellung oder einem Umbau. Dieser kann entweder auf eine neue Bauanlage nach dem Neubau oder auf ein renoviertes Objekt folgen, das saniert wurde. Im ersten Fall spricht man von Erstbezug nach Neubau und im zweiten Fall von Erstbezug nach Sanierung.
Bei einem Erstbezug nach Neubau ist zu beachten, dass der Bauherr normalerweise eine Garantie für Mängel über ein Jahr ausgestellt hat. In dieser Zeit kann der Mieter oder Käufer Anträge auf Behebung von Fehlern stellen. Bei Erstbezug nach Sanierung sind oft kleinere Reparaturen notwendig, die noch nicht abgeschlossen wurden.
Es ist wichtig zu prüfen, ob alle Versprechen des Vermieters oder Immobilienverkäufers eingelöst wurden und dass alle notwendigen Dokumente wie den Bezugsschein vorliegen. Ein Erstbezug bietet auch die Gelegenheit, im Vorfeld einen Möblierungsauftrag zu vergeben, um eine schnelle Einrichtung der Wohnung sicherzustellen.
