Die Fehlbelegungsabgabe ist ein Ausgleichsbetrag, den Mieter einer Sozialwohnung zahlen, deren Einkommen nach dem Einzug deutlich über die maßgebliche Grenze gestiegen ist. Der Gedanke: Wer eine geförderte, verbilligte Wohnung bewohnt, sie nach den Einkommensregeln aber nicht mehr bräuchte, soll einen Teil des Vorteils ausgleichen — statt die Wohnung einem bedürftigeren Haushalt vorzuenthalten.
„Fehlbelegung“ meint nicht, dass jemand zu Unrecht eingezogen ist. Der Einzug war rechtmäßig; erst die spätere Einkommensentwicklung führt zur Abgabe. Niemand muss deshalb ausziehen — die Abgabe ist die Alternative zur Kündigung, nicht ihre Vorstufe.
Es ist Länderrecht — und längst nicht überall in Kraft. Seit die Wohnraumförderung 2006 auf die Länder übergegangen ist, entscheidet jedes Land selbst. Manche erheben die Abgabe, viele haben sie abgeschafft oder nie eingeführt, einzelne führen sie in angespannten Märkten wieder ein. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, hängt damit vollständig vom Bundesland und oft von der Kommune ab.
Für Mieter: Eine Einkommenssteigerung in einer Sozialwohnung sollte man ernst nehmen, aber nicht fürchten — im schlimmsten Fall droht die Abgabe, nicht der Verlust der Wohnung. Die konkrete Regelung erfragt man beim Wohnungsamt.
