Ein Gläubiger ist, wer gegen einen anderen — den Schuldner — einen Anspruch auf eine Leistung hat, meist auf Geld. Gläubiger und Schuldner sind die beiden Seiten jedes Schuldverhältnisses (§ 241 BGB).
Im Immobilienbereich begegnet der Begriff an vielen Stellen:
- Im Mietverhältnis ist der Vermieter Gläubiger der Miete, der Mieter Schuldner — und umgekehrt ist der Mieter Gläubiger des Anspruchs auf eine mangelfreie Wohnung.
- Bei der Finanzierung ist die Bank Gläubigerin der Darlehensforderung; gesichert wird sie über ein Grundpfandrecht im Grundbuch.
- Beim Kauf ist der Verkäufer Gläubiger des Kaufpreises, der Käufer Gläubiger der Eigentumsübertragung.
Die Rangfolge mehrerer Gläubiger entscheidet im Ernstfall über alles: Sind ein Grundstück mit mehreren Grundschulden belastet, werden bei der Zwangsversteigerung die Gläubiger in der Reihenfolge ihres Grundbuchrangs aus dem Erlös bedient. Wer an erster Stelle steht (erstrangig), bekommt sein Geld zuerst; nachrangige Gläubiger gehen leer aus, wenn der Erlös nicht reicht. Genau deshalb finanzieren Banken erstrangig zu besseren Zinsen als nachrangig.
Für Käufer: Ein Blick in Abteilung III des Grundbuchs zeigt, welche Gläubiger mit welchem Rang am Grundstück gesichert sind — das gehört vor jedem Kauf geprüft.
