Pfandrecht

Wenn eine bewegliche Sache oder ein Recht verpfändet wird, ist der Gläubiger nach deutschem Recht Inhaber eines Pfandrechtes. Im Gegenzug dazu spricht man von einem Grundpfandrecht, Grundschuld, Hypothek oder Rentenschuld, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück verpfändet wird. Der Gläubiger hat auf der Basis des Pfandbriefes das dingliche Recht, die Forderung oder das Recht des Schuldners zu verwerten, um seine Forderung zu befriedigen.

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