Der Immobilienmakler vermittelt Interessenten Immobilien zum Kauf oder zur Miete. Er wird als Vermittlungsmakler in der Regel erfolgsabhängig vergütet. Der Immobilienmakler benötigt für sein Tätigwerden die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Tätigkeitsfeld und Vergütung werden durch Abschluß eines Maklervertrages geregelt. Die Höhe der Courtage und die Aufgaben des Maklers können regional und objektbezogen unterschiedlich geregelt sein.