Courtage

Im Immobilienbereich bezeichnet man den Vergütungsanspruch eines Maklers als Courtage. Dieser Begriff ist synonym mit Provision oder Maklerprovision und wird bei der Vermittlung von Immobilien in Anspruch genommen. Die Courtage ergibt sich aus dem Erfolg einer erfolgreichen Vertragsabschlüsseinheit, die der Makler durchführt.

Die Höhe der Courtage variiert je nach Art des Geschäftes und kann unterschiedlich zwischen Makler und Käufer oder Vermieter vereinbart werden. Häufig beträgt sie ein festgelegter Prozentsatz vom Verkaufspreis oder Mieteinnahmen, oft um den Fünf- bis Zehnprozent-Bereich.

Für Immobilieninteressenten ist es wichtig, im Voraus Klarheit über die Kosten zu schaffen. Dabei sollten Makler ihre Vergütungszusage vor Abschluss des Vertrags deutlich kommunizieren und schriftlich fixieren. So entstehen weniger Missverständnisse und Unklarheiten später. Ein faire Vereinbarung der Courtage ist ein wichtiger Bestandteil eines erfolgreichen Immobilienkaufs oder Vermietungsvertrages.

Siehe auch: Provision, Makler

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