Die Baubetreuung ist eine Dienstleistung für Bauherren, die selbst nicht vom Fach sind: Der Baubetreuer organisiert das Vorhaben, koordiniert Planer und Firmen, überwacht Termine und Kosten und begleitet die Genehmigungsverfahren.
Der entscheidende Unterschied zum Generalunternehmer: Der Baubetreuer schuldet keinen Erfolg. Er baut nicht, er verspricht kein fertiges Haus und trägt kein Baurisiko. Er wird für den Bauherrn tätig, aber die Verträge mit den Baufirmen schließt der Bauherr selbst — und bleibt damit deren Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten.
| Baubetreuer | Dienstvertrag | schuldet Tätigkeit | Bauherr trägt das Risiko |
| Generalunternehmer | Werkvertrag | schuldet das Bauwerk | GU trägt das Risiko |
Daraus folgt praktisch alles: Verzögert sich der Bau oder wird er teurer, haftet der Baubetreuer nicht dafür — nur für Fehler bei seiner eigenen Tätigkeit. Wer glaubt, mit einem Baubetreuer das Risiko abgegeben zu haben, irrt.
Zwei Formen: die wirtschaftliche Baubetreuung (Finanzierung, Verträge, Abrechnung, Fördermittel) und die technische (Bauüberwachung, Qualitätskontrolle, Abnahmen). Oft laufen beide zusammen.
Wichtig zu wissen: „Baubetreuer“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung — anders als Architekt. Wer gewerbsmäßig Bauvorhaben für fremde Rechnung betreut, braucht allerdings eine Erlaubnis nach § 34c GewO und unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung, sobald er fremdes Vermögen verwaltet. Vor der Beauftragung Qualifikation, Referenzen und Haftpflichtversicherung prüfen — der Titel allein sagt nichts.
