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Berechnung des umbauten Raumes

Kurz erklärt

Der umbaute Raum war lange der Maßstab, um die Größe eines Gebäudes zu bestimmen.

Berechnet wurde er nach DIN 277. Fachlich ist der Begriff heute durch den Brutto-Rauminhalt (BRI) ersetzt – im Sachverständigenwesen und in älteren Unterlagen begegnet man ihm aber weiterhin.

Die Berechnung folgt einer einfachen Formel: Länge × Breite × Höhe, gemessen an den Rohbau-Außenmaßen. Für Dachgeschosse und Kellerräume gelten besondere Anrechnungsregeln; für den Innenputz wird rund 5 Zentimeter abgezogen.

Wichtig für Mieter und Käufer: Der umbaute Raum ist nicht die Wohnfläche. Er beschreibt das gesamte umbaute Volumen eines Gebäudes, nicht den tatsächlich nutzbaren Wohnraum. Wie die Wohnfläche zu berechnen ist, regelt seit 2004 die Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Gerade bei Dachschrägen und Kellerräumen können beide Werte weit auseinanderliegen. Wer wissen will, wie viel Wohnfläche eine Immobilie wirklich hat, sollte sie nach WoFlV berechnen lassen oder beim Verkäufer bzw. Vermieter gezielt nachfragen.

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