Berechnung des umbauten Raumes

Im Immobilienbereich war der umbaute Raum früher ein wichtiger Maßstab zur Bestimmung der Größe eines Gebäudes. Diese Berechnung basierte auf festgelegten Regeln in der DIN Norm. Mittlerweile wurde dieser Begriff durch den Bruttorauminhalt ersetzt, jedoch wird er im Sachverständigenwesen weiterhin verwendet.

Die Berechnung des umbauten Raumes erfolgt nach einer einfachen Formel: Länge mal Breite mal Höhe, wobeil die Rohbauaußenmaße berücksichtigt werden. Dabei gibt es spezielle Anrechnungsregeln für Dachgeschosse und Kellerräume sowie einen Abzug von etwa 5 Zentimeter für den Innenputz.

Für Mieter und Käufer ist es wichtig zu verstehen, dass der umbaute Raum eine geschätzte Größe eines Gebäudes darstellt und nicht immer mit dem lebenswerten Raum übereinstimmt. Es sollten daher genauere Messungen oder Anfragen an den Vermieter oder Verkäufer gestellt werden, um die tatsächliche Wohnfläche zu erfahren. Insbesondere bei Immobilien mit ungewöhnlichen Bauformen wie Dachgeschossen oder Kellerräumen kann es zu erheblichen Abweichungen zwischen dem berechneten und realen Raum kommen.

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