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BGB

Kurz erklärt

Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, ist seit 1900 das grundlegende Regelwerk des deutschen Privatrechts.

Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und ist damit die Grundlage für nahezu alles, was beim Mieten, Kaufen und Vererben von Immobilien gilt.

Das BGB gliedert sich in fünf Bücher:

  • Allgemeiner Teil (§§ 1–240): Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte, Fristen, Verjährung
  • Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241–853): Vertragsrecht, darunter Kaufvertrag, Mietvertrag und Werkvertrag
  • Sachenrecht (§§ 854–1296): Besitz, Eigentum, Rechte an Grundstücken – etwa Grundschuld und Hypothek
  • Familienrecht (§§ 1297–1921)
  • Erbrecht (§§ 1922–2385)

Für Immobilien sind vor allem das zweite und dritte Buch wichtig. Im Schuldrecht steht das gesamte Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) – von den Pflichten des Vermieters über Mieterhöhungen bis zur Kündigung. Das Sachenrecht regelt, wie Eigentum an einem Grundstück entsteht und übertragen wird: Dafür braucht es die notarielle Auflassung (§ 925 BGB) und die Eintragung ins Grundbuch.

Hinweis: Der Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfragen hilft ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht weiter.

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