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Erstbezug

Kurz erklärt

Erstbezug bedeutet, dass eine Wohnung zum ersten Mal bewohnt wird — nach der Fertigstellung eines Neubaus oder nach einer Sanierung, die einem Neubau nahekommt („Erstbezug nach Sanierung").

Erstbezug bedeutet, dass eine Wohnung zum ersten Mal bewohnt wird — nach der Fertigstellung eines Neubaus oder nach einer Sanierung, die einem Neubau nahekommt („Erstbezug nach Sanierung“). Der Mieter ist dann der erste Nutzer: unbenutztes Bad, unbenutzte Küche, frischer Boden.

Für Mieter ist das mehr als ein Werbewort. Beim Erstbezug gibt es keine Vorgeschichte — keine Vormieterschäden, keine Streitfragen darüber, wer welchen Kratzer verursacht hat. Deshalb ist gerade hier das Übergabeprotokoll wichtig: Was am ersten Tag nicht dokumentiert wird, gilt später leicht als selbst verursacht. Neubauten haben zudem eine typische Kinderkrankheit — Restfeuchte im Mauerwerk, die in den ersten Monaten konsequentes Lüften verlangt.

Zu beachten: „Erstbezug nach Sanierung“ ist kein geschützter Begriff. Er reicht vom kernsanierten Altbau bis zur frisch gestrichenen Wohnung mit neuer Küche. Was tatsächlich erneuert wurde, gehört vor der Unterschrift geklärt — auch weil umfassende Modernisierungen eine Mieterhöhung nach § 559 BGB nach sich ziehen können und Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen sind.

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