Erstbezug

Mit Erstbezug ist der erstmalige Bezug einer (Wohn-)Immobilie gemeint. Wenn die Wohnung neu gebaut wurde, spricht man vom Erstbezug nach Neubau, wenn die Wohnung modernisiert oder saniert wurde, spricht man von Erstbezug nach Sanierung. Siehe auch Bezugsfertigkeit.

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