Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aus dem Grundbuch und bezieht sich auf die Rechtsverhältnisse an einem konkreten Grundstück. Der Grundbuchauszug gliedert sich in drei Abteilungen. In Abteilung I sind die Eigentümer an einem Grundstück vermerkt. In Abteilung II sind die Lasten und Beschränkungen an einem Grundstück eingetragen und in Abteilung III werden Hypotheken und Grundschulden, die auf dem Grundstück ruhen, verzeichnet.