Es gibt keine zentrale Anlage, keine Rohrverteilung und keine gemeinsame Regelung. In Altbauten, besonders aus der Vorkriegszeit, findet man sie noch vereinzelt.
Für Mieter bedeutet das Arbeit: Jeder Raum wird einzeln bedient, befeuert, entaschet. Kohle und Holz müssen beschafft, gelagert und geschleppt werden. Ungeheizte Räume kühlen aus — und genau dort entsteht dann Schimmel, weil warme Luft aus beheizten Zimmern an kalten Wänden kondensiert.
Rechtlich der wichtigste Punkt: Bei einer Ofenheizung gibt es keine zentrale Wärmeversorgung — die Heizkostenverordnung greift nicht. Der Mieter kauft seinen Brennstoff selbst und rechnet mit niemandem ab. Das erklärt auch, warum solche Wohnungen mit niedriger Warmmiete günstig aussehen: Die Heizkosten tauchen in der Abrechnung gar nicht erst auf.
Für Käufer und Eigentümer: Feste Brennstoffe unterliegen Emissionsvorgaben; alte Einzelöfen mussten schrittweise nachgerüstet oder stillgelegt werden. Beim Umbau auf eine Zentralheizung greift die 65-Prozent-Regel des GEG. Der Aufwand ist erheblich: Es fehlen Steigleitungen, Heizraum und oft der Schornstein in passender Ausführung. Eine Wohnung mit Ofenheizung ist kein Charme-Merkmal, sondern eine aufgeschobene Investition.
