Umschuldung

Wird eine bestehende Schuld abgelöst, indem gleichzeitig eine neue Schuld begründet wird, handelt es sich um eine Umschuldung. Ein Darlehensnehmer wird bei fallenden Zinsen bestrebt sein, ein kündbares oder auslaufendes Darlehen nicht zu verlängern, sondern für die verbleibende Darlehensschuld ein neues Darlehen mit günstigeren Konditionen abzuschließen. Soll ein Darlehen umgeschuldet werden, ist zu beachten – ob im Zuge der Kündigung von dem Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird. Die damit verbundenen Kosten können die bezweckte Umschuldung unattraktiv machen, und – ob im Zuge des Neuabschlusses eines günstigeren Darlehens weitere Nebenkosten entstehen, z.B. für Notar, Grundbucheintragung und Wertermittlung und somit ebenfalls keine Verbesserung erreicht wird.

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