Recht

Dienstbarkeit

Unter einer Dienstbarkeit versteht man ein dingliches Nutzungsrecht an einer Sache, durch das das Recht des Eigentümers an der Sache […]

Duldung

Von einer Duldung spricht man z.B. im Grundstücksbereich, wenn ein Grundstückseigentümer bestimmte aus seinem Eigentum sich ergebende Rechte einem anderen

Duldungspflicht

Duldungspflicht – siehe auch Duldung. Duldungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben sich aus der Eintragung von Dienstbarkeiten im Grundbuch in Abteilung II

Eigentümer

Eigentümer im rechtlichen Sinne ist, wer über das absolute Besitzrecht, Verfügungsrecht und Nutzungsrecht an einer Sache verfügt. Der Eigentümer hat

Eigentümergemeinschaft

Wenn ein Grundbesitz oder eine Immobilie mehreren Parteien zu gleichen oder zu unterschiedlichen Anteilen gehört, so bezeichnet man diese Parteien

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist für den Erbbauberechtigten das veräußerliche sowie vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des Grundstücks eines fremden

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist eine Mehrzahl von Personen, sogenannte Erben bzw. Miterben, die gemeinschaftlich in Rechte und Pflichten eines Verstorbenen, des

Erbpacht

Erbpacht bezeichnet umgangssprachlich das Entgelt welches für ein Erbbaurecht gezahlt wird. Siehe auch Erbbaurecht weiterführender Beitrag: Immobilie im Erbbaurecht kaufen

Erbrecht

„Das Erbrecht ist ein Grundrecht und regelt, wie das Vermögen einer Person nach ihrem Tod auf eine oder mehrere Personen

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