Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt nicht mehr. Sie wurde 2001 verabschiedet, trat 2002 in Kraft und wurde am 1. November 2020 vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das GEG führte EnEV, Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Regelwerk zusammen.
Solange sie galt, legte die EnEV Standards für den Energieverbrauch von Gebäuden fest: Mindestanforderungen an Neubauten, Vorgaben bei Modernisierung und Erweiterung sowie die Pflicht zum Energieausweis. Im Mittelpunkt standen Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasser.
Diese Anforderungen sind nicht verschwunden – sie stehen heute im GEG, teilweise verschärft. Wer heute vermietet, verkauft oder saniert, richtet sich nach dem GEG, nicht nach der EnEV. Die Energieausweispflicht besteht unverändert fort: Bei Vermietung und Verkauf muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden.
Ausblick: Das GEG soll zum 1. November 2026 vom Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst werden; der Bundestag hat es im Juli 2026 beschlossen. Ältere Energieausweise und Verträge nennen häufig noch die EnEV – das ist kein Fehler, sondern verweist auf die zum damaligen Zeitpunkt geltende Rechtslage.
