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Hausverwaltung

Kurz erklärt

Die Hausverwaltung übernimmt die laufende Betreuung einer Immobilie im Auftrag des Eigentümers oder einer Eigentümergemeinschaft.

Die Hausverwaltung übernimmt die laufende Betreuung einer Immobilie im Auftrag des Eigentümers oder einer Eigentümergemeinschaft. Sie ist das operative Rückgrat: Ohne sie zerfällt jede größere Anlage in ungelöste Einzelfragen.

Die drei Felder der Verwaltung:

  • Kaufmännisch: Hausgeld und Mieten einziehen, Wirtschaftsplan und Abrechnungen erstellen, Zahlungsverkehr, Mahnwesen, Verwaltung der Erhaltungsrücklage.
  • Technisch: Instandhaltung organisieren, Handwerker beauftragen und kontrollieren, Wartungsverträge, Verkehrssicherung, Schadensabwicklung mit Versicherungen.
  • Rechtlich/organisatorisch: Eigentümerversammlung vorbereiten und durchführen, Beschlüsse umsetzen, Beschluss-Sammlung führen (seit 2020 Pflicht), Fristen wahren.

Bei der WEG-Verwaltung ist der Rahmen gesetzlich (§ 26 WEG): Der Verwalter ist Organ der Gemeinschaft, jederzeit abberufbar, und jeder Eigentümer hat seit 2022 Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Bei der Mietverwaltung für einen einzelnen Eigentümer richtet sich alles nach dem Vertrag.

Kosten: Die WEG-Verwaltung wird meist pauschal je Einheit und Monat vergütet; Sonderleistungen (große Baumaßnahmen, Rechtsstreit) kommen hinzu. Die Verwaltungskosten sind nicht auf Mieter umlagefähig.

Für Käufer einer Eigentumswohnung: Die Qualität der Hausverwaltung ist ein harter Wertfaktor. Verwahrloste Protokolle, aufgeschobene Instandhaltung und eine leere Rücklage sind Warnzeichen, die man vor dem Kauf sieht, wenn man hinschaut.

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