WohnungslexikonM › Maklerkosten

Maklerkosten

Kurz erklärt

Maklerkosten sind die erfolgsabhängige Vergütung für die Vermittlung einer Immobilie.

Sie fallen nur an, wenn ein Vertrag zustande kommt, und sind seit 2020 nicht mehr beliebig verteilbar — siehe Provision.

Beim Kauf liegen sie regional unterschiedlich meist bei 3 bis 7 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer. Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, greift seit dem 23. Dezember 2020 der Halbteilungsgrundsatz (§§ 656a–656d BGB): Der Käufer trägt höchstens die Hälfte, und auch das nur, wenn der Verkäufer mindestens ebenso viel zahlt.

Bei der Miete gilt seit dem 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip (§ 2 WoVermRG): Wer bestellt, bezahlt. Der Mieter zahlt nur bei eigenem Suchauftrag, dann höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer (§ 3 WoVermRG). Ein Vermieter, der die Kosten dem Mieter aufdrückt, verstößt gegen das Gesetz — bereits gezahlte Provision kann zurückgefordert werden.

Maklerkosten sind nicht die einzigen Nebenkosten des Kaufs. Hinzu kommen:

Zusammen ergeben sich schnell 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises, die zusätzlich zu finanzieren sind — meist aus Eigenkapital, weil Banken sie ungern mitfinanzieren. Wer das übersieht, verrechnet sich beim Kauf an der teuersten Stelle. Steuerlich sind Maklerkosten beim Kauf keine Werbungskosten, sondern Anschaffungsnebenkosten — sie erhöhen die Abschreibungsbasis.

Nach oben scrollen