Wohnung

Eine Wohnung besteht aus einem oder mehreren Räumen in einem Gebäude, die dauerhaft für den Aufenthalt von Menschen vorgesehen sind.

Wesentliche Bestandteile einer Wohnung sind zudem:

  • Kochgelegenheit und
  • Waschgelegenheit mit Toilette.
  • Zudem muss die Wohnung abschließbar sein.

Eine Unterkunft, die z.B. durch einen Vorhang vom Treppenflur abgetrennt ist, kann nicht als Wohnung bezeichnet werden, weil sie nicht abgesperrt werden kann. Wohnungen verfügen über Wasser, Strom und Heizenergie, deren Verbrauch durch geeignete Erfassungsgeräte und Zähleinrichtungen gemessen und der Wohnung zugeordnet werden.

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