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Heizung

Kurz erklärt

Eine Heizung erwärmt Gebäude oder einzelne Räume.

Unterschieden wird nach dem Energieträger — Gas, Öl, Fernwärme, Holz und Pellets, Strom — und nach der Wärmequelle: Die Wärmepumpe entzieht die Energie der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser und braucht dafür Strom.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Neubau in Neubaugebieten gilt das sofort, im Bestand gestaffelt nach der kommunalen Wärmeplanung. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und dürfen repariert werden — das wird oft falsch verstanden. Wer eine funktionierende Gasheizung hat, muss sie nicht austauschen.

Die Vorlauftemperatur entscheidet über die Effizienz. Eine Wärmepumpe arbeitet umso besser, je niedriger sie heizen darf — deshalb passt sie zur Fußbodenheizung (30–35 °C) und tut sich mit alten Heizkörpern (55–70 °C) schwerer. Vor jedem Heizungstausch im Bestand steht deshalb die Frage, ob sich die Vorlauftemperatur senken lässt — durch Dämmung, größere Heizflächen oder einen hydraulischen Abgleich.

Für Mieter: Die Art der Heizung bestimmt die Nebenkosten stärker als das eigene Verhalten. Der Energieausweis zeigt das vor dem Einzug. Seit 2023 trägt der Vermieter bei schlechtem Gebäudestandard bis zu 95 % der CO2-Kosten.

Für Eigentümer: Reparatur und Austausch sind Instandhaltung und nicht umlagefähig. Nur eine energetische Modernisierung berechtigt zur Mieterhöhung nach § 559 BGB — und auch das nur in den Grenzen der Kappung.

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