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Wohnungseigentümergemeinschaft

Kurz erklärt

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) — der Gesamtheit aller Eigentümer einer Anlage.

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) — der Gesamtheit aller Eigentümer einer Anlage. Ein Austritt ist nicht möglich; die Mitgliedschaft hängt am Wohnungseigentum.

Die wichtigste Neuerung der Reform von 2020: Die Gemeinschaft ist seither ein voll rechtsfähiger Verband — die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ (GdWE, § 9a WEG). Sie kann klagen und verklagt werden, Eigentum und Konten halten, Verträge schließen. Nicht mehr der einzelne Eigentümer handelt nach außen, sondern die GdWE. Das hat vieles vereinfacht, was früher umständlich über alle Eigentümer laufen musste.

Die drei Organe:

  • die Eigentümerversammlung — das Entscheidungsorgan (Beschlussfassung);
  • der Verwalter — die Geschäftsführung, mit gesetzlicher Vertretungsmacht (§ 9b WEG);
  • der Verwaltungsbeirat — Kontrolle und Unterstützung (die frühere Begrenzung auf drei Mitglieder ist entfallen).

Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem WEG, der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Die laufenden Kosten trägt jeder über das Hausgeld, meist nach Miteigentumsanteilen.

Für Käufer: Man kauft nie nur eine Wohnung, sondern immer den Beitritt zu einer Gemeinschaft. Deshalb gehören vor dem Kauf die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen, der Wirtschaftsplan und der Stand der Erhaltungsrücklage geprüft — sie sagen mehr über die Zukunft der Wohnung als das Exposé.

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