Wohnungseigentümergemeinschaft

Wer eine Eigentumswohnung kauft, tritt automatisch in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Diese besteht aus allen Wohnungsbesitzern einer Anlage und regelt gemeinsame Aufgaben sowie den Umgang mit Gebäudeteilen, die mehrere Wohnungen betreffen. Die Rechte und Pflichten eines Mitglieds sind durch eine Teilungserklärung festgelegt.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kümmert sich um die Wartung und Instandhaltung gemeinsamer Bereiche wie Treppenhäuser, Flure oder Dachflächen. Neben der Pflege gemeinsamer Räume fallen regelmäßige Kosten für Reparaturen und Erneuerungen an. Diese werden im Gemeinschaftskonto gesammelt und verteilt.

Ein wichtiger Aspekt ist die Einigung über den Kostenanteil pro Mitglied. Dabei beachtet man den Miteigentumsanteil, der in der Teilungserklärung festgelegt ist. Grundsätzlich kann die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht aufgelöst werden; lediglich bei vollständiger Zerstörung des Gebäudes ohne Notwendigkeit zur Wiederherstellung entsteht ein Ende.

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