Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft setzt sich zusammen aus den Eigentümern der Wohnungen eines Wohnhauses oder einer Wohnanlage, die gemäß Teilungserklärung mit Ihren Miteigentumsanteilen an dem Mehrparteienhaus partizipieren. Erwirbt jemand eine Wohnung oder ein Apartement, wird er zwangsläufig Mitglied einer Eigentümergemeinschaft und hat die Rechte und Pflichten, die ihm mit der Eigentümerschaft auferlegt werden, zu tragen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann grundsätzlich nicht aufgelöst werden. Nur wenn das Wohnhaus ganz oder teilweise zerstört wurde und keine Verpflichtung zum Wiederaufbau besteht, kann die Eigentümergemeinschaft beendet werden.

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