Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ein deutsches Recht, das die Aufteilung eines Wohngebäudes unter mehreren Eigentümern regelt. Es definiert drei Arten von Eigentumsrechten: Sondereigentum für einzelne Wohnungen, Teileigentum für nicht zu Wohnzwecken genutzte Bereiche und Gemeinschaftseigentum für den gesamten Bau und das Grundstück.
Die Teilung eines Gebäudes nach dem WEG erfordert eine sorgfältige Dokumentation in Form einer Teilungserklärung. Diese legt fest, welche Räume zu welchem Eigentumsrecht gehören und muss von einem Notar beglaubigt werden. Ohne diese formelle Bestätigung ist die rechtliche Aufteilung nicht wirksam.
Für Käufer einer Wohnung bedeutet das WEG-Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Gemeinschaft). Diese Gemeinschaft regelt im Wege von Hausordnung und Gebührenordnung die Beziehungen zwischen den Eigentümern. Käufer sollten daher gründlich prüfen, welche Verpflichtungen diese Mitgliedschaft mit sich bringt.
Für Vermieter ist das WEG wichtig für die Durchsetzung ihrer Interessen in der Gemeinschaft. Sie können z.B. Mietverträge nur dann außer Kraft setzen, wenn dies nicht den gemeinsamen Interessen widerspricht und es keine anderen Möglichkeiten gibt, ihre Rechte zu wahren.
Verwandte Begriffe wie Hausordnung, Gebührenordnung und Wohnungseigentümergemeinschaft sind dabei hilfreich für eine detaillierte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen eines Wohngebäudes.
