Wohnungslexikon › Eigentümer
Lexikon: Eigentümer
Wohnungseigentum, Verwaltung und Gemeinschaft: Begriffe rund um Rechte und Pflichten von Eigentümern – von der Teilungserklärung bis zur Eigentümerversammlung.
181 Einträge
degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung rechnet vom Restwert — hohe Beträge am Anfang. Wo sie bei Immobilien gilt und wo nicht.
Degressive Gebäudeabschreibung
Seit 2024 wieder möglich: 5 % vom Restwert für Wohn-Neubauten mit Baubeginn ab Oktober 2023 (§ 7 Abs. 5a EStG). Bedingungen und Wechsel zur linearen AfA.
Dienstbarkeit
Eine Dienstbarkeit ist ein dingliches Nutzungsrecht, das die Rechte des Eigentümers einschränkt. Welche Formen es gibt.
Duldung
Duldung beschreibt, dass ein Eigentümer eine Nutzung durch andere hinnehmen muss. Woraus sich eine Duldung ergibt.
Duldungspflicht
Über Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuchs entstehen Duldungspflichten gegenüber Dritten. Was Eigentümer hinnehmen müssen.
Eigenheim
Als Eigenheim gilt der selbst genutzte Eigentumswohnsitz eines Haushalts. Was den Begriff von der Kapitalanlage unterscheidet.
Eigentümer
Eigentümer ist, wer das absolute Besitz-, Verfügungs- und Nutzungsrecht an einer Sache hat. Was ihn vom Besitzer unterscheidet.
Eigentümergemeinschaft
WEG, Bruchteils- oder Erbengemeinschaft — drei Formen mit sehr unterschiedlichen Rechten. Warum die Form über die Handlungsfähigkeit entscheidet.
Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung ist Sondereigentum plus Miteigentumsanteil — und immer der Beitritt zu einer Eigentümergemeinschaft. Was Käufer vorher prüfen sollten.
Eigenverwaltung
Eigenverwaltung heißt: Die WEG verwaltet sich ohne externen Verwalter selbst. Wann das lohnt, wo die Haftung lauert und dass der Zertifizierungsanspruch bleibt.
