Wohnungslexikon › Mieter
Lexikon: Mieter
Mietvertrag, Nebenkosten, Kündigung, Kaution: die Begriffe aus Mietersicht – und die Rechte, die dahinterstehen.
130 Einträge
Miete
Die Miete ist das monatliche Entgelt für die Nutzung einer Immobilie. Woraus sie sich zusammensetzt.
Mieter
Mieter wird, wer einen Mietvertrag abschließt – und ist damit schuldrechtlich an den Vermieter gebunden.
Mieterhöhung
Vergleichsmiete, Staffel/Index oder Modernisierung — die drei Wege der Mieterhöhung. Sperrfrist, Kappungsgrenze (20/15 %) und das Sonderkündigungsrecht.
Mieterselbstauskunft
Der Vermieter darf nach Einkommen und Mietschulden fragen – nicht nach Kinderwunsch oder Religion. Was zulässig ist und wo Lügen erlaubt sind.
Mietkaution
Die Mietkaution sichert den Vermieter gegen Schäden ab. Wie hoch sie sein darf und wann sie zurückgezahlt wird.
Mietminderung
Bei einem Mangel der Mietsache darf die Miete gemindert werden (§ 536 BGB). Welche Voraussetzungen gelten.
Mietpreisbindung
Mietpreisbindung deckelt die Miete geförderter Wohnungen auf die Kostenmiete. Der Unterschied zur Mietpreisbremse und was nach Ablauf der Bindung gilt.
Mietpreisbremse
Bei Wiedervermietung höchstens 10 % über der Vergleichsmiete (§ 556d BGB), verlängert bis 2029. Die Ausnahmen, die Auskunftspflicht und die Rüge des Mieters.
Mietpreisspiegel
Mietpreisspiegel ist gleichbedeutend mit Mietspiegel (§§ 558c, 558d BGB). Warum nur der qualifizierte Mietspiegel vor Gericht Vermutungswirkung hat.
Mietrückstand
Ein Mietrückstand entsteht bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung. Ab wann er zur Kündigung führen kann.
