Wohnungslexikon › Eigentümer
Lexikon: Eigentümer
Wohnungseigentum, Verwaltung und Gemeinschaft: Begriffe rund um Rechte und Pflichten von Eigentümern – von der Teilungserklärung bis zur Eigentümerversammlung.
181 Einträge
Baubeschreibung
Was nicht drinsteht, ist nicht geschuldet. Mindestinhalt nach § 650j BGB und Art. 249 EGBGB — und warum Unklarheiten der Baufirma schaden.
Baujahr
Das Baujahr bezeichnet das Jahr der Fertigstellung. Was es über Zustand, Technik und Wert einer Immobilie aussagt.
Bauvertrag
Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag mit eigenem Kapitel im BGB. Anordnungsrecht, Widerrufsrecht und die 90-%-Grenze beim Verbraucherbauvertrag.
Beschluss
Beschlüsse fasst die Eigentümerversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 WEG). Was sie binden – und was eine Vereinbarung braucht.
Beschlussfähigkeit
Bei der Eigentümerversammlung gibt es seit der WEG-Reform 2020 kein Quorum mehr. Jede Versammlung ist beschlussfähig – auch mit einem Eigentümer.
Beschlussfassung
Seit 2020 kein Quorum mehr, einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 WEG). Die Beschlussarten und warum die Monatsfrist zur Anfechtung zählt.
Besitz
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache – unabhängig davon, wem sie gehört. Warum Besitz und Eigentum nicht dasselbe sind.
Betriebskosten
Betriebskosten entstehen durch die Nutzung eines Gebäudes. Welche davon der Vermieter auf den Mieter umlegen darf – und welche nicht.
Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung listet die Kosten der Abrechnungsperiode auf – von öffentlichen Lasten bis Wasser- und Warmwasserversorgung.
Bewertung
Welches Verfahren zu welcher Immobilie passt — und warum Bank, Verkäufer und Finanzamt für dasselbe Haus verschiedene Werte errechnen.
