Wohnungslexikon › Recht
Lexikon: Recht
Mietrecht, Kaufrecht, Grundbuch: die Paragraphen hinter dem Wohnen. Was das BGB, das WEG und die Landesbauordnungen regeln.
173 Einträge
Instandhaltung
§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB: Instandhaltung ist Vermietersache und nicht umlagefähig. Die Abgrenzung zur Modernisierung entscheidet über die Mieterhöhung.
Instandsetzung
Instandsetzung behebt Schäden und ist Vermietersache (§ 535 BGB), nicht umlagefähig. Die Abgrenzung zur Modernisierung entscheidet über die Mieterhöhung.
Instandsetzungskosten
Instandsetzungskosten sind nicht umlagefähig. Die 15-%-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten und was sie in der Bewertung bedeuten.
Kappungsgrenze
Bestandsmieten dürfen in drei Jahren um höchstens 20 %, in angespannten Märkten 15 % steigen (§ 558 BGB). Unterschied zur Mietpreisbremse.
Kaufpreis
Der Kaufpreis ist der vereinbarte Betrag für den Erwerb einer Immobilie – ohne die Kaufnebenkosten.
Kaufpreisfälligkeit
Die Kaufpreisfälligkeit legt fest, wann der Käufer zahlen muss. Welche Voraussetzungen der Notar vorher prüft.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag regelt den Erwerb zwischen Käufer und Verkäufer. Warum er bei Immobilien notariell beurkundet werden muss.
Konkurs
Die Konkursordnung wurde 1999 von der Insolvenzordnung abgelöst. Was sich dabei geändert hat – und was mit der Immobilie passiert.
Konkursvermerk
Gerät ein Eigentümer in die Insolvenz, wird das im Grundbuch vermerkt. Was der Vermerk für Käufer bedeutet.
Kündigung
Die Kündigung erklärt, dass man einen Vertrag beenden will. Welche Form das Gesetz dafür verlangt.
