Wohnungslexikon › Recht
Lexikon: Recht
Mietrecht, Kaufrecht, Grundbuch: die Paragraphen hinter dem Wohnen. Was das BGB, das WEG und die Landesbauordnungen regeln.
173 Einträge
Mieterselbstauskunft
Der Vermieter darf nach Einkommen und Mietschulden fragen – nicht nach Kinderwunsch oder Religion. Was zulässig ist und wo Lügen erlaubt sind.
Mietkauf
Beim Mietkauf erwirbt der Mieter die Wohnung schrittweise über die Miete. Für wen sich das Modell eignet.
Mietkaution
Die Mietkaution sichert den Vermieter gegen Schäden ab. Wie hoch sie sein darf und wann sie zurückgezahlt wird.
Mietminderung
Bei einem Mangel der Mietsache darf die Miete gemindert werden (§ 536 BGB). Welche Voraussetzungen gelten.
Mietnomaden
Mietnomaden ist ein umgangssprachlicher Begriff für zahlungsunwillige Mieter — kein Rechtsbegriff. Wie Vermieter sich vor der Unterschrift schützen.
Mietpreisbremse
Bei Wiedervermietung höchstens 10 % über der Vergleichsmiete (§ 556d BGB), verlängert bis 2029. Die Ausnahmen, die Auskunftspflicht und die Rüge des Mieters.
Mietpreisspiegel
Mietpreisspiegel ist gleichbedeutend mit Mietspiegel (§§ 558c, 558d BGB). Warum nur der qualifizierte Mietspiegel vor Gericht Vermutungswirkung hat.
Mietrückstand
Ein Mietrückstand entsteht bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung. Ab wann er zur Kündigung führen kann.
Mietsicherheit
Maximal drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten, getrennt anzulegen: Was § 551 BGB über die Mietsicherheit vorschreibt.
Mietspiegel
Einfacher oder qualifizierter Mietspiegel (§§ 558c, 558d BGB)? Nur der qualifizierte hat Vermutungswirkung. Was die Reform 2022 für Städte über 50.000 änderte.
