Wohnungslexikon › Buchstabe M
Begriffe mit M
53 Einträge
Mängelbeseitigung
Nacherfüllung zuerst, dann Minderung und Schadensersatz. Wie sich der Anspruch im Werkvertrag (§§ 634 ff.) und im Mietrecht (§§ 536 ff.) unterscheidet.
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, wie dicht ein Grundstück bebaut werden darf – über GRZ und GFZ.
Massivbau
Der Massivbau setzt auf tragende Strukturen aus Beton, Stahlbeton oder Mauerwerk. Was ihn vom Leichtbau trennt.
Mauerwerk
Mauerwerk besteht aus natürlichen oder künstlichen Steinen und Mörtel. Wofür es im Hochbau eingesetzt wird.
Medienversorgung
Medienversorgung meint die Grundinfrastruktur: Strom, Wasser, Wärme, Daten. Was zum Anschluss gehört.
Mehrfamilienhaus
Ein Mehrfamilienhaus hat mindestens drei abgeschlossene Wohnungen. Abgrenzung zum Zweifamilienhaus und was für Vermieter zählt.
Mehrheitsbeschluss
Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 WEG). Warum seit 2020 auch bauliche Veränderungen keine Einstimmigkeit mehr brauchen.
Meistgebot
Das Meistgebot ist das höchste abgegebene Gebot für ein Objekt. Was danach passiert.
Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung weist den Wohnsitz amtlich nach – einfach oder erweitert. Warum sie nicht dasselbe ist wie die Wohnungsgeberbestätigung.
Meldepflicht
In Deutschland muss ein Wohnungswechsel der Behörde gemeldet werden. Welche Fristen dafür gelten.
